Frau lädt sein weißes Elektroauto mit Alfen Eve Single S-Line Wallbox auf privatem Parkplatz

Firmenwagen laden: Das müssen Arbeitgeber beachten

23.06.2022

Auch für Unternehmen lohnt sich der Umstieg auf Elektroautos aus vielen Gründen. Für Arbeitnehmer gibt es verschiedene Möglichkeiten den Firmenwagen zu laden.

Egal ob das Elektroauto auf dem Firmenparkplatz oder zuhause geladen wird: Die Möglichkeiten zur Abrechnung sind auf den ersten Blick nicht sofort klar. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Lademöglichkeiten für Firmenwagen bieten

Grundsätzlich bieten sich zwei verschiedene Möglichkeiten an, Firmenfahrzeuge zu laden. Zum einen können Unternehmen ihre Firmenparkplätze mit Ladestationen ausstatten und die Fahrzeuge immer dann laden, wenn sie gerade nicht im Einsatz sind. Für die Arbeitnehmer, die einen elektrischen Firmenwagen nutzen, fallen dabei natürlich keine Stromkosten an. Grundsätzlich sollten Unternehmen genau überlegen, ob sie kostengünstigere AC-Ladesäulen anschaffen oder besser gleich auf zukunftsfähigere DC-Säulen setzen. Letztere sind zwar teurer, dafür aber laden sie viel schneller als klassische AC-Ladestationen. Der Grund dafür: Während aus AC-Ladesäule Wechselstrom fließt, der im Auto erst in Gleichstrom umgewandelt werden muss, nutzen DC-Ladesäulen Gleichstrom, der direkt in die Batterie des E-Autos fließt. Unternehmen müssen hierbei beachten, dass Wallboxen bis 11 kW beim Netzbetreiber nur gemeldet werden müssen. Wallboxen mit mehr als 11 kW Ladeleistung müssen genehmigt werden.

In Großstädten mit einer optimalen Lade-Infrastruktur können Unternehmen ihren Mitarbeitenden auch eine Ladekarte zur Verfügung stellen, mit der man den Dienstwagen auch bei Dritten tanken kann.

Einfach Firmenwagen daheim laden

Bei der zweiten Variante gibt man seinen Beschäftigten die Möglichkeit, den Dienstwagen mit einer intelligenten Wallbox mit integriertem Stromzähler bei sich Zuhause zu laden. Das kann während der Nacht der Fall sein oder auch tagsüber während der Arbeitszeit.

So eine Wallbox lädt nicht nur schneller und sicherer, sondern ist auch deshalb zu empfehlen, weil sie die Verbräuche auf die Kilowattstunde genau automatisch aufzeichnet und an den Arbeitgeber übermittelt – einfacher und exakter lässt sich die Abrechnung bzw. (Strom-)Kostenerstattung für Arbeitnehmer und -geber nicht handhaben.

Welche Wallbox die richtige für Ihren E-Dienstwagen ist? Wir beraten Sie gern!

Wie das Laden des Firmenwagens daheim abgerechnet wird

Bei diesem dezentralen Modell gibt es insgesamt drei Finanzierungsmöglichkeiten.

  • Erstens kann das Unternehmen den Mitarbeitenden die Wallbox für die Dauer seiner Beschäftigung leihen. Für sie entstehen dabei keine Kosten, die Überlassung ist zudem steuerfrei.
  • Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Wallbox schenkt. Diese Schenkung gilt als geldwerter Vorteil und muss bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuer mit 25 Prozent versteuert werden.
  • Bei der dritten Variante bezahlt der Arbeitnehmer die intelligente Wallbox. Oft gewähren Arbeitgeber den Mitarbeitenden bei diesem Modell einen Zuschuss. Dieser gilt als geldwerter Vorteil und muss deswegen mit 25 Prozent versteuert werden.

Wer zahlt den Strom zum laden des Elektrofirmenwagen?

Bei der kilowattstundengenauen, automatisierten Abrechnung über eine intelligente Wallbox, die der Arbeitnehmer zuhause nutzt, übernimmt das Unternehmen die Kosten für den Ladestrom. Das ist auch der Fall, wenn die Beschäftigten am Firmensitz Strom laden.

Laden Arbeitnehmer ihre Firmenwagen auf eigene Kosten daheim auf, dann zahlt das Unternehmen monatliche Pauschalen, die dem Fahrer das Abrechnen erleichtern:

Ist das zusätzliche Laden beim Arbeitgeber möglich, bekommt der Mitarbeitende

  • 30 Euro für Elektrofahrzeuge
  • 15 Euro für Hybridfahrzeuge

als monatliche Pauschale.

Ist keine zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber gegeben, dann bekommt der Mitarbeitende

  • 70 Euro für Elektrofahrzeuge
  • 35 Euro für Hybridfahrzeuge

als monatliche Pauschale.

Wichtig zu beachten: Durch den pauschalen Auslagenersatz sind aber nicht immer sämtliche Kosten für den Ladestrom abgegolten.

Auch gut zu wissen: Werden die Kosten für den Ladestrom des Dienstwagens nicht direkt vom Unternehmen erstattet, sondern vom Arbeitnehmer selbst getragen, mindern die genannten Pauschalbeträge den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagenversteuerung.

Noch mehr Argumente für den Umstieg auf Elektroautos

Es gibt aber auch jede Menge weitere Argumente, die für einen möglichst schnellen Umstieg auf die Mobilität der Zukunft sprechen. Unternehmen, die auf Elektroautos umsteigen, zeigen, dass ihnen die Umwelt am Herzen liegt. Sie genießen steuerliche Vorteile und können überdies mit deutlich geringeren Betriebskosten als bei konventionell angetriebenen Autos rechnen. Vom guten Image, das der Einstieg in die E-Mobilität mit sich bringt, ganz zu schweigen.

Beispiel Förderungen: Die Innovationsprämie macht ein rein elektrisches Auto um bis zu 9.000 Euro günstiger. Auch Unternehmer können von dieser und anderen Förderungen profitieren, wenn sie sich für die Elektrifizierung ihrer Firmenwagen-Flotte entscheiden.

Hybridfahrzeuge werden mit der Innovationsprämie ebenfalls gefördert. Hier gibt es 6750 Euro: Gefördert werden sie aber nur, wenn sie maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder bis Ende 2021 eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern haben, ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometer, ab 2025 von mindestens 80 Kilometer.