Wallbox im Mehrfamilienhaus und Mietwohnung: So gelingt die Umsetzung

21.03.2023

Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie als Eigentümer einer Wohnung, Mieter und als Vermieter bzw. Objekteigentümer zu Ihrer privaten Wallbox bzw. Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus kommen.

Bis vor nicht allzu langer Zeit war es für Bewohner von Mehrfamilienhäusern wie Mietern und Eigentümern einer Wohnung nahezu unmöglich, eine Wallbox in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz installieren zu lassen. Das ist nun anders.

Vermieter bzw. Objekteigentümer steigern mit der Errichtung einer Ladeinfrastruktur den Wert Ihrer Immobilie deutlich und werden ein proaktives Zahnrad der Verkehrswende.

Wir empfehlen deshalb allen Parteien bereits im Voraus: Arbeiten Sie zusammen und ziehen Sie an einem Strang. Setzen Sie das Vorhaben als Gesamtlösung im Mehrfamilienhaus gemeinsam überparteilich um, sinken die Kosten und der Aufwand im Nachhinein für alle erheblich.

 

Die Installation einer Wallbox für Wohnungseigentümer und Mieter ist nun einfacher

Das WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) und Paragraf 554 im BGB regeln, dass Bewohner eines Mehrfamilienhauses oder Mietwohnung die Genehmigung für den Einbau einer Wallbox an ihrem Tiefgaragen-Stellplatz oder eigenem Parkplatz verlangen können. Jeder Mieter oder Wohnungseigentümer hat somit grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf eine Wallbox zum Laden ihres Elektroautos.

Als Vermieter oder Eigentümer eines Objektes behalten Sie dennoch das Mitspracherecht bei der konkreten Umsetzung des Vorhabens.

 

Szenario 1: Als Wohnungseigentümer zur Wallbox im Mehrfamilienhaus

 

Als Eigentümer einer Wohnung im Mehrfamilienhaus sind Sie in der Regel Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und unterstehen einer Wohnungsbaugenossenschaft oder Immobiliengesellschaft, die von einer beauftragten Hausverwaltung verwaltet wird. In diesem Fall greift das Wohnungseigentumsgesetz. Die anderen Parteien können nur darüber mitbestimmen, wie die Baumaßnahme ausgeführt wird, nicht aber das Bauvorhaben komplett ablehnen. Dennoch haben sie ein Mietspracherecht über die Art der Durchführung zur Errichtung der Ladelösung.

Szenario 2: Als Mieter zur Wallbox im Mehrfamilienhaus

 

Auch für Mieter einer Mietwohnung im Mehrfamilienhaus gestaltet sich die Installation einer eigenen Wallbox in der Tiefgarage oder an einem anderen Stellplatz – zum Beispiel im Freien – dank Paragraf 554 BGB nun einfacher.

Szenario 3: Als Vermieter zur Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus

 

Mit der richtigen Vorbereitung birgt auch die technische Umsetzung einer ganzen Ladeinfrastruktur für Ihre Immobilie keine größeren Herausforderungen. Mit smarter-fahren lässt sich Ihr Vorhaben unkompliziert realisieren.

Wer übernimmt die Kosten für die Wallbox bzw. Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus?

Grundsätzlich zahlt laut Gesetz der Antragsteller die Kosten für die Errichtung einer Lösung zum Laden von E-Autos. Die Ladelösung gehört ihm dann auch, beim Auszug kann er die Ladelösung mitnehmen.

Die Mietparteien und Vermieter können darüber hinaus aber eine abweichende Verteilung der Kosten und Nutzungen beschließen.

Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter bzw. Eigentümer der Immobilie sich nicht an den Kosten für die Installation beteiligen muss. Sollte er die Wallbox bzw. Ladeinfrastruktur als eine sinnvolle Investition für sein Mietobjekt ansehen, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass er die Kosten für die Installation der Ladestation teilweise oder im besten Fall ganz übernimmt. Dabei entstehen auch im Nachhinein keine Reibereien, wenn Mietparteien wegfallen und hinzukommen.

Die Verteilung bzw. Übernahme der Kosten sollte schon geregelt sein, bevor der Antrag gestellt wird.

 

Förderungen für Wallboxen bzw. der Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus

Profitieren Sie als Mieter, Wohnungseigentümer und Vermieter bzw. Objekteigentümer von attraktiven Förderungen durch Bund und Länder speziell für die Installation von Wallboxen in Mehrfamilienhäuser.

Beispielsweise fördert progres.NRW die Konzeptionierung von Ladeinfrastruktur in Gebäuden ab vier Wohneinheiten mit bis zu 15.000 Euro und mit bis zu 1.000 Euro pro Ladepunkt. Private Ladelösungen werden so für alle Beteiligten deutlich attraktiver. Stand: März 2023.

 

So funktioniert die Abrechnung der Wallbox bzw. Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus

Wollen in einem Mehrfamilienhaus mehrere Parteien eine oder mehrere Wallboxen zum Laden von Elektroautos nutzen, sollte geregelt werden, wie der verbrauchte Ladestrom gezählt, zugeordnet und abgerechnet wird. Dafür gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

 

Die Ladeinfrastruktur wird über einen neuen separaten Stromanschluss versorgt, der mit einem separaten Stromtarif beliefert wird. Jede Wallbox ist zudem mit einem eichrechtskonformen bzw. MID-konformen Zähler ausgestattet, über den der geladene Strom kilowattstundengenau erfasst wird.

 

Die Ladeinfrastruktur wird über einen separaten Unterzähler mit dem bestehenden Stromanschluss verbunden. Jede Wallbox ist zudem mit einem eichrechtskonformen bzw. MID-konformen Zähler ausgestattet, über den der geladene Strom kilowattstundengenau erfasst wird.

 

 

In manchen Mehrfamilienhäusern mit einer geringen Anzahl an Wohneinheiten, ist es technisch grundsätzlich möglich, die Wallboxen an den Stromzähler der jeweiligen Haushalte, die den Stellplatz gemietet haben, anzuschließen. Hierbei würden die Wallbox-Nutzer zum Hausstromtarif Diese Umsetzung ist jedoch nicht zu empfehlen, weil es erforderlich ist, dass alle drei Phasen des Haushaltsstromzähler zur Verfügung stehen.

 

Fazit: Wallbox bzw. Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus

Man kann es nicht oft genug erwähnen: Versuchen Sie als Mieter oder Eigentümer eine Wohnung so viele Mitstreiter zu finden, wie es nur geht. Zum einen können Sie so einfacher die Entscheider-Instanzen wie Vermieter oder WEGs überzeugen und zum anderen müssen Sie die Kosten für die Umsetzung nicht allein tragen.

Eine ganzheitliche Lösung inklusive Leitungsinfrastruktur sollte für alle Mietparteien mit Hinblick auf die Kosten, Aufwände und Belastungen durch die baulichen Veränderungen stets das gemeinschaftliche Ziel sein.

Stehen Sie als Vermieter bzw. Objekteigentümer dem Thema offen gegenüber. Die Elektromobilität ist nicht mehr aufzuhalten. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis Sie einen Antrag erhalten. Kommen Sie dem zuvor und beteiligen Sie sich als moderner Wohnraumschaffer maßgeblich an der Verkehrswende.