Pflicht von Kreditkartenterminal an Ladesäulen voraussichtlich ab 2024
Die Ladesäulenverordnung (LSV) wurde vom Bundesrat beschlossen. Ein Kreditkartenterminal mit Pin-Pad an Ladesäulen ist laut dem Wirtschaftsministerium voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 verpflichtend. Das bedeutet nicht, dass bestehende nachgerüstet werden müssen. Lediglich, dass man an neuen Ladesäulen mit der Debit- und Kreditkarte zahlen kann und das Bezahlen beim Ad-hoc-Laden dadurch erleichtert wird. Als Ad-hoc-Laden wird das spontane Laden, ohne vertraglich an einen Ladesäulenanbieter gebunden zu sein, bezeichnet. Durch die Einführung des Kartenterminals wird eine bessere Benutzerfreundlichkeit und ein flächendeckendes Ladenetz erzielt.
Die GLS Bank bietet bereits Bezahl-Terminal an, die an Ladesäulen montiert werden. Am „Seed & Greet“-Ladepark am Autobahnkreuz Hilden sind 40 der insgesamt 92 Ladepunkte mit einem „Pay-T“-Terminal ausgestattet. „Pay-T“ hat ein integriertes Display mit dem die Kreditkarte kontaktlos gelesen und die PIN per Touchscreen eingegeben wird. Als Schnelllade-Netzwerke sind am „Seed & Greet“ Tesla und Fastned Charger zu finden. Durch Photovoltaikdächer kann der selbsterzeugte Strom direkt getankt werden. Zusätzlich wird gespeicherter Strom und Ökostrom aus dem Netz verwendet.