Wallbox anmelden: Wann gilt die Meldepflicht?
Fortan ist eine Meldepflicht für die hauseigene Wallbox im Gesetz verankert. Die Verordnungsänderung trat am 21. März 2019 in Kraft und ist in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) festgehalten. Sie besagt, dass die Inbetriebnahme einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber im Vorhinein mitzuteilen ist. Bisher hatte dies jeder Netzbetreiber unterschiedlich geregelt.
Wer sein Elektroauto zuhause laden will, für den bietet sich die Anschaffung einer Wallbox an. In der hauseigenen Garage lässt sich so beispielsweise das E-Auto über Nacht aufladen, ohne dass dabei die Haushaltssteckdose in Anspruch genommen werden müsste. Wer sich eine solche Wallbox anschafft, muss dies fortan bei seinem lokalen Netzbetreiber melden.
Meldepflicht nach § 19 NAV
Ladeeinrichtungen jeder Art für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Installation mitzuteilen, so § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung. Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis einschließlich 12 kVA müssen gemeldet werden, überschreitet die Summen-Bemessungsleistung der Wallbox 12 Kilovoltampere ist zudem die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers notwendig. Der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Aber Vorsicht: Der Netzbetreiber ist nicht gleichzeitig Ihr Stromanbieter. Letzterer kann Ihnen aber Auskunft geben, welcher Netzbetreiber für Ihre Region zuständig ist oder Sie sehen auf Ihrer Stromrechnung nach.
Wie meldet man die Wallbox an?
Besonders wichtig ist es, die Wallbox vor ihrer Installation anzumelden und auf die Genehmigung zu warten, bevor man sie in Betrieb nimmt. Es empfiehlt sich, den Elektroinstallateur, der die Ladestation einbauen soll, direkt um Unterstützung bei der Anmeldung zu beten. Für die Anmeldung gibt es bei den meisten Netzbetreibern ein Standard-Anmeldeformular, mit dem ein spezialisierter Fachmann vertraut ist. Im Zuge seines Kundenservices übernimmt dieser dann im Idealfall die Anmeldung.
Warum ist eine Meldepflicht notwendig?
Für die Netzbetreiber ist es wichtig zu wissen, wie viele Ladepunkte in ihrem Netz angeschlossen sind, denn nur dann kann die Stabilität des Stromnetzes gewährleistet werden. Die Anmeldung sorgt für mehr Transparenz und macht es so leichter abzuschätzen, wie viel Energie in welcher Region zu welcher Tageszeit benötigt wird. Damit kann eine Überlastung des Netzes verhindert werden. Bei Wallboxen mit Leistungen über 12 kVA prüft der Netzbetreiber, ob die Leitungen für solch eine hohe Leistung geeignet sind. In diesem Zuge werden ebenfalls Sicherungen und Anschlüsse geprüft, damit es nicht zu gefährlichen Überlastungen kommen kann, die beispielsweise einen Kabelbrand auslösen können.
Förderung der Wallbox
Neben der Installation der hauseigenen Ladestation, kostet auch die Anmeldung Geld. Daher lohnt es sich, sich die Förderungen für Wallboxen genau anzuschauen.
Wallbox mit Leistung über 12 kVA angemeldet – und wie geht es weiter?
Wurde die Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet, sollten Sie innerhalb der nächsten 2 Monate eine Rückmeldung erhalten, entweder stimmt der Netzbetreiber der Installation zu oder lehnt diese ab.
- Der Netzbetreiber stimmt der Installation zu:
Wird die Wallbox seitens des Neztbetreibers genehmigt, kann die gewünschte Ladeleistung problemlos zur Verfügung gestellt werden. In der Regel sollte wenige Wochen nach der Anmeldung eine Anschlusszusage mit einer Gültigkeit von 4 Monaten eintreffen. In dieser Zeit muss die Ladestation von einem Elektroinstallateur oder eine anderen geeigneten Fachfirma installiert und in Betrieb genommen werden. - Netzbetreiber verweigert die Genehmigung der Wallbox:
Wird die Installation der Wallbox nicht genehmigt liegt es an einzelnen Teilen des Stromnetzes, die nicht für so eine hohe Leistung ausgelegt sind. Das können beispielsweise Leitungen oder Sicherungen sein. In diesem Fall müssen die entsprechenden Teile vor der Installation der Ladestation verstärkt oder umgebaut werden. Die Kosten für die Änderungen trägt der Antragsteller, der die Wallbox installieren möchte. Erst nach Abschluss aller Maßnahmen und Arbeiten darf die Wallbox von einem Fachmann installiert und in Betrieb genommen werden.